Erstattung von lebzeitigen Barabhebungen vom Konto des Erblassers
Das OLG Karlsruhe hat mit Urteil vom 16.05.2017 (Az.: 9 U 167/15) entschieden, dass den Bevollmächtigten, der noch zu Lebzeiten des Erblassers Bargeldbeträge von dessen Konto abgehoben hat und nach dem Tod des Erblassers von dem Erben zur Herausgabe der Beträge in Anspruch genommen wird, die Beweislast ... mehr lesen ...