Christoph Meyer-Schwickerath
Rechtsanwalt, Notar a.D.
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Die Geschichte unserer Kanzlei reicht zurück bis in die 50er Jahre des vergangenen Jahrhunderts. Vieles hat sich in diesen mehr als sechs Jahrzehnten geändert. Gleich geblieben ist jedoch unser Anspruch: Wir möchten unsere Mandanten, die Ihre Anliegen uns anvertrauen, bestmöglich betreuen und vertreten.
Hierzu nutzen wir unsere exzellente juristische Kompetenz und investieren ein hohes Maß an zeitlichem und persönlichem Einsatz. Ebenso legen wir Wert auf eine verlässliche, transparente und zugewandte Art der Kommunikation.
Dies wissen Privatpersonen ebenso zu schätzen wie Unternehmen. Letztere stammen aus den verschiedensten Branchen. Zunehmend vertrauen auch Start-up-Unternehmen unserer umfassenden Expertise.
Im anwaltlichen Bereich liegen unsere Tätigkeitsschwerpunkte im Bankrecht, Immobilienrecht, Maklerrecht, Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Erbrecht und dem allgemeinen Wirtschafts- und Zivilrecht.
Notarielle Mandate werden mit den Schwerpunkten Grundstücksangelegenheiten, Handels- und Kapitalgesellschaftsrecht, Erbrecht und Unternehmensnachfolge sowie Immobilienanlageinvestition von unseren Anwaltsnotaren betreut.
Rechtsanwalt, Notar a.D.
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt, Notar a.D.
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Vita
Mitgliedschaften
Englisch
Frau Kirsten Kazmierczak
Telefon 0251.4184124
E-Mail: office@gerlach-ms.de
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht
Vita
Mitgliedschaften
Englisch, Französisch
Frau Melanie Winninghoff
Telefon 0251.4184128
E-Mail: office@gerlach-ms.de
Rechtsanwältin und Notarin
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Rechtsanwältin und Notarin
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Mitgliedschaften
Englisch, Französisch, Spanisch
Frau Kirsten Kazmierczak
Telefon 0251.4184124
E-Mail: office@gerlach-ms.de
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Vita
Englisch, Französisch
Frau Melanie Winninghoff
Telefon 0251.4184128
E-Mail: office@gerlach-ms.de
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt
Vita
Fremdsprachen:
Englisch, Französisch
Frau Melanie Winninghoff
Telefon 0251.4184128
E-Mail: office@gerlach-ms.de
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt
Vita
Frau Melanie Winninghoff
Telefon 0251.4184128
E-Mail: office@gerlach-ms.de
Der Notar ist unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes. Seine Aufgaben liegen im Bereich der vorsorgenden Rechtspflege, insbesondere bei Beurkundungen und Beglaubigungen, und im Rahmen der freiwilligen Gerichtsbarkeit, beispielsweise in Grundbuchsachen, Nachlasssachen und Registersachen. Wir bieten Ihnen sämtliche notariellen Leistungen im Immobilien-, Gesellschafts-, Erb- und Familienrecht.
Wir beraten sowohl Privatpersonen und Familien als auch führende deutsche und internationale Unternehmen, Private-Equity-Gesellschaften, Fondsgesellschaften und Bauunternehmen insbesondere bei Transaktionen im Immobilien- und Gesellschaftsrecht sowie bei individuellen erbrechtlichen und ehevertraglichen Gestaltungen.
Als unparteiische Amtsträger garantieren wir ein Höchstmaß an Diskretion und Verlässlichkeit. Wirtschaftliches Verständnis ist für uns eine Selbstverständlichkeit.
Von Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern ebenso wie von Maklern, Banken und Architekten wird unser Notariat als kompetenter, zielorientierter Partner in allen notariellen Angelegenheiten ihrer Mandanten geschätzt.
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht
Der Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 15.11.2013 Herrn Rechtsanwalt Daniel Gerlach zum Notar für den Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm bestellt.
Herr Rechtsanwalt und Notar Daniel Gerlach betreut alle notariellen Aufgaben und Angelegenheiten der vorsorgenden Rechtspflege und der freiwilligen Gerichtsbarkeit.
Beispielhaft zu nennen sind Grundstückskaufverträge, alle grundstücksbezogenen Geschäfte des Sachen- und Wohnungseigentumsrechts, letztwillige Verfügungen, Regelungen zur Unternehmens- und Vermögensnachfolge sowie die Angelegenheiten des Handels- und Kapitalgesellschaftsrechts.
Mitgliedschaften
Deutsche Notarrechtliche Vereinigung e.V.
www.notrv.de
Sekretariat
Frau Angelika Hömann
Frau Barbara Schepers
Telefon 0251.4184123
E-Mail: office@gerlach-ms.de
Rechtsanwältin und Notarin
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Rechtsanwältin und Notarin
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Der Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 30.11.2016 Rechtsanwältin Dr. Leonie Meyer-Schwickerath zur Notarin für den Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm bestellt.
Frau Rechtsanwältin und Notarin Dr. Leonie Meyer-Schwickerath betreut alle notariellen Aufgaben und Gebiete der freiwilligen Gerichtsbarkeit.
Beispielhaft hervorzuheben sind Grundstückskaufverträge, grundstücksbezogene Erklärungen des Sachen- und Wohnungseigentumsrechts, letztwillige Verfügungen, Unternehmens- und Vermögensnachfolge, Angelegenheiten des Handels- und Kapitalgesellschaftsrechts.
Unternehmen, Arbeitgeber, Geschäftsführer, leitende Angestellte und Arbeitnehmer lassen sich von uns im Individualarbeitsrecht, insbesondere bei der Begründung und Aufhebung von Arbeitsverhältnissen und der Lösung von Einzelproblemen, zum Beispiel der Abmahnung der Befristung von Arbeitsverhältnissen, der betrieblichen Altersversorgung, der Entgeltzahlung, der Gleichbehandlung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, der Krankheits- und Lohnfortzahlung, beraten. Unsere Tätigkeit bezieht sich ebenso auf die Vertretung in gerichtlichen Verfahren, insbesondere im Bereich des Kündigungsschutzes und den Fragen von vertraglichen Leistungsstörungen.
Bei Betriebs- oder Betriebsteilveräußerungen und allen Umstrukturierungsmaßnahmen von Unternehmen beraten wir über arbeitsvertragliche Gestaltungen.
Im kollektiven Arbeitsrecht beraten und vertreten wir Unternehmen in betriebsverfassungsrechtlichen und tarifvertraglichen Streitigkeiten. Dabei vertreten wir schwerpunktmäßig Unternehmen in Verhandlungen mit Betriebsräten und der Gestaltung kollektivrechtlicher Vereinbarungen.
In allen Bereichen der vertraglichen Bank – Kundenbeziehung, wie allgemeines Bankvertragsrecht, Anlageberatung und Vermögensverwaltung, Objekt- und Unternehmensfinanzierung, beraten und vertreten wir außergerichtlich und gerichtlich regionale und überregional tätige Bankinstitute und im Anlage- und Kreditgeschäft engagierte Einrichtungen und Unternehmen.
Wir beraten Unternehmer und Privatpersonen beim Abschluss privater Bau- oder Architektenverträge, die wir entsprechend den Wünschen und Interessen unserer Mandanten kompetent gestalten.
In allen außergerichtlichen bau- oder architektenrechtlichen Fragen und Streitigkeiten beraten und vertreten wir Ihr Anliegen ebenso engagiert, wie in selbständigen Beweisverfahren und baurechtlichen Prozessen vor den ordentlichen Gerichten oder vor einem privaten Schiedsgericht.
Für die Beratung und Gestaltung der Vermögensnachfolge von Privatpersonen und Unternehmern stehen Ihnen als Mandanten kompetente Ansprechpartner zur Verfügung, die Ihre Interessen auch in Nachlassangelegenheiten außergerichtlich und gerichtlich engagiert vertreten.
Im Bereich des Familienrechtes beraten wir Sie in allen Fragen des ehelichen Güterrechts, des Versorgungsausgleichs und des Unterhalts. Unsere Tätigkeit umfasst die Gestaltung von Eheverträgen, Scheidungsfolgevereinbarungen, Unterhaltsvereinbarungen, aber auch die gerichtliche Vertretung in Trennungs- und Scheidungsverfahren vor den Familiengerichten.
Wir vertreten Mandanten in allen Fragen des Genossenschaftsrechts. Dazu gehört etwa auch die Klärung, ob die Rechtsform der Genossenschaft sinnvoll oder eine andere zu bevorzugen ist.
Neben Satzungsfragen, der Behandlung von Genossenschaftsanteilen und der Finanzierung der Aktivitäten einer Genossenschaft befassen wir uns vor allem mit Fragen der genossenschaftlichen Prüfung.
Das Gesellschaftsrecht unterscheidet Personengesellschaften, z.B. die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Kommanditgesellschaft (KG) oder die offene Handelsgesellschaft (OHG) und Kapitalgesellschaften, z.B. die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Aktiengesellschaft (AG). Wir unterstützen Sie bei der Rechtsformwahl und der Gestaltung der Gesellschaftsverträge; wir beraten Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte als Gesellschafter und bei einem etwaigen Austritt aus der Gesellschaft. Bei der Kollision widerstreitender Interessen unterstützen wir Sie bei der Suche nach einem Ausgleich und übernehmen Ihre Vertretung vor Gerichten oder Schiedsgerichten.
Das Haftungsrecht umfasst im wesentlichen das Haftpflichtrecht Freier Berufe und das Produkthaftungsrecht. Außergerichtlich und gerichtlich vertreten wir Ihre Interessen bei der Geltendmachung und Abwehr von Schadenersatzansprüchen gesetzlicher oder vertraglicher Art einschließlich etwaiger Rückgriffsansprüche gegen Dritte.
Das Handelsrecht enthält ergänzend zum Privatrecht Sonderbestimmungen für Kaufleute. Sie sind im wesentlichen im Handelsgesetzbuch (HGB) kodifiziert und enthalten unter anderem Bestimmungen zur Kaufmannseigenschaft, zur Errichtung einer Handelsgesellschaft, zu Rechtsverhältnissen der Gesellschafter untereinander und zu Rechtsverhältnissen der Gesellschafter und der Gesellschaft im Verhältnis zu Dritten, zum Ausscheiden von Gesellschaftern und der Auflösung der Gesellschaft. Das HGB enthält ferner Bestimmungen zum Handelskauf, zum Kommissions- oder Frachtgeschäft. Ferner finden sich im HGB Bestimmungen zum nachvertraglichen Wettbewerbsverbot oder zum Handelsvertreterrecht.
Eine Vielzahl gesetzlicher Regelungen und die sachgerechte Lösung rechtlicher Probleme bei Erwerb, Entwicklung und Belastung, Verwaltung und Veräußerung von Immobilien aller Art, von Einzelobjekten oder umfangreichen Immobilienanlagen im privaten und unternehmerischen Bereich erfordern eine fachkundige rechtliche Beratung und Unterstützung bis zur erfolgreichen Durchführung des Projektes.
Im Bereich des Insolvenzrechtes vertreten wir Insolvenzverwalter, Gläubiger und Gesellschafter insolvenzbefangener Unternehmen gerichtlich und außergerichtlich im Bereich der Gläubiger- und Insolvenzanfechtung sowie der Sicherheitenverwertung und Forderungsklärung. Wir entwerfen Konzepte zur Umstrukturierung und zur Bewältigung der Unternehmenskrise und beraten Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte in haftungsrechtlichen Fragen.
Wir verfolgen für von kartellrechtswidrigem Verhalten betroffene Unternehmen deren Ansprüche auf Vornahme, Unterlassung und Schadensersatz.
Gerade die Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadensersatz gegen Kartellanten sollte sich mit der bis zum 27.12.2016 vorzunehmenden Umsetzung der Kartellschadensersatz-Richtlinie 2014/104/EU durch die 9. GWB-Novelle deutlich verbessern.
Maklerrecht ist weitgehend Richterrecht. Wir sind seit Jahren auf diesem Rechtsgebiet erfolgreich tätig und verfügen über fundierte Kenntnisse und die notwendige Erfahrung, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten. Unsere Mandanten sind Makler und Maklerunternehmen, die wir landesweit vertreten, aber auch Kunden von Maklern. Unser Beratungsspektrum erstreckt sich auf den gesamten Bereich der Immobilien- und Anlagevermittlung. Einen Schwerpunkt bilden Courtagefragen, aber auch Fragen zur Aufklärungspflichtverletzung des Maklers und zu Falschangaben in Exposés. Außergerichtlich bildet ein weiteres Tätigkeitsfeld die Gestaltung von Vertriebsverträgen und AGB. Wir vertreten sie engagiert vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten bundesweit.
Die Managerhaftung und damit die Inanspruchnahme von Geschäftsleitern und leitenden Angestellten gewinnen zunehmend an Bedeutung. Unsere Tätigkeit erstreckt sich auf die Beratung und gerichtliche Begleitung von Unternehmen und Managern bei der Verfolgung bzw. der Abwehr von Ansprüchen, die aus der tatsächlichen oder vermeintlichen Verletzung von Pflichten resultieren können.
Im Rahmen der Beratung zu Anstellungsverträgen von Organen und leitenden Angestellten prüfen wir daher auch die Möglichkeiten, die Risiken der Tätigkeit zu minimieren.
Schwerpunkt unserer Beratung im Medizinrecht ist das Arzthaftungsrecht, insbesondere die Vertretung von Ärztinnen/Ärzten und Versicherungen im Bereich von Arzthaftpflichtfragen sowohl gerichtlich wie außergerichtlich einschließlich der Vertretung und Beratung vor der Gutachterkommission der Ärztekammern zur Abklärung medizinischer Vorfragen.
Wir übernehmen ferner die kompetente und umfassende Beratung von Ärztinnen/Ärzten bei der Gestaltung von Praxisverträgen, zum Beispiel bei Gemeinschaftspraxisverträgen oder Praxisübertragungsverträgen. Unser Leistungsangebot umfasst auch die Gestaltung von Miet- und Arbeitsverträgen.
Wir beraten und vertreten Vermieter und Mieter in allen Fragen und Streitigkeiten insbesondere gewerblicher Mietverhältnisse. Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der individuellen Gestaltung gewerblicher Mietverträge. In gerichtlichen Streitverfahren vertreten wir Ihr Anliegen sachkundig und engagiert.
Im Steuerrecht vertreten wir Sie bei der Abwehr von Ansprüchen der Finanzverwaltung in Einspruchsverfahren und Prozessen vor den Finanzgerichten. Mit Ihrem Steuerberater arbeiten wir nach Ihren Vorstellungen und Wünschen eng zusammen.
Wir beraten Kapital- und Personengesellschaften, Einzelunternehmer und Selbständige in allen rechtlichen Fragen der Gründung, des Kaufs und Verkaufs, der Sanierung und Restrukturierung von Unternehmen, bei Unternehmensverbindungen und Joint Ventures sowie zu den rechtlichen Aspekten der Unternehmensfinanzierung. Zur optimalen Planung und Umsetzung Ihrer Unternehmensnachfolge stehen wir Ihnen langfristig beratend zur Seite.
Gründung und Führung von Unternehmen haben ihre Grundlagen im Gesellschaftsrecht, im Kapitalmarktrecht, auf dem Gebiet der Rechnungslegung und im Steuerrecht. In diesen Bereichen stellen wir für Unternehmer und Unternehmensgründer kompetente Beratung und Gestaltung zur Verfügung, schwerpunktmäßig vertreten von
Wir begleiten beratend und forensisch die Abwehr und Geltendmachung von Ansprüchen im Verhältnis Versicherungsgesellschaft – Kunde und Anspruchsteller.
Insbesondere sind wir in den Bereichen Sach-, Haftpflicht- und Betriebsunterbrechungsversicherung, Unfallversicherung sowie Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Kreditinstitute und Steuerberater engagiert.
Wir beraten und vertreten Sie in allen vertraglichen Angelegenheiten des deutschen Privatrechts, wie beispielsweise im Kaufrecht, Mietrecht oder Werkvertragsrecht. Zu unseren Leistungen zählen die individuelle Gestaltung von Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus vertraglichen Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen oder Unternehmen, auch im internationalen Rechtsverkehr, insbesondere im Anwendungsbereich des UN-Kaufrechts (CISG).
Unternehmen beraten wir darüber hinaus mit dem Ziel einer vorbeugenden Prüfung und Optimierung sämtlicher betrieblicher Vertragsverhältnisse bis hin zur Übernahme eines ständigen externen Vertragscontrollings.
In Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes, des Urheberrechts sowie im Bereich des unlauteren Wettbewerbs beraten und vertreten wir Sie bei der Geltendmachung und Abwehr außergerichtlicher Unterlassungsansprüche in Form der Abmahnung, der Durchsetzung der Unterlassungsansprüche im einstweiligen Verfügungs- und gerichtlichen Verfahren sowie von Schadenersatzansprüchen.
Im Wirtschaftsrecht begleiten wir Sie als im Wirtschaftsleben verantwortlich tätiger Akteur insbesondere in der Gestaltung Ihrer vertraglichen Beziehungen vor dem Hintergrund der einschlägigen Normen des Privatrechts, des öffentlichen Rechts und des Strafrechts. Dabei ist es unser besonderes Anliegen, Ihre wirtschaftlichen Bedürfnisse zu verstehen, Ihnen auf der Grundlage dieses Verständnisses die verschiedenen Regelungsmöglichkeiten zu erläutern und mit Ihnen zusammen die bestmögliche Lösung für Ihr spezielles Anliegen zu finden.
Unsere wirtschaftsrechtliche Vertretung umfasst neben der proaktiven Gestaltung Ihrer Vertragsbeziehungen selbstverständlich auch die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in bereits aufgetretenen Konfliktsituationen.
Das deutsche Strafrecht sanktioniert das persönliche Verhalten des Einzelnen. Daher bildet die Individualverteidigung in Strafsachen einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit – vorwiegend verteidigen wir in den Bereichen der Vermögensdelikte (Betrug und Untreue), der Insolvenzstraftaten, der Straftaten gegen den Wettbewerb sowie in Steuerstrafsachen.
Daneben beraten wir Gesellschaften an der Schnittstelle von Individual- und sog. Unternehmensstrafrecht, insbesondere im Bereich Compliance. Geht es dort vor allem um Vorbeugung, richten wir im Bereich der Individualverteidigung unsere Anstrengungen darauf, die Belastungen eines Ermittlungsverfahrens durch eine zeitnahe (und geräuschlose) Verfahrenserledigung zu erreichen.
Die notarielle Tätigkeit im Immobilienrecht beinhaltet im Wesentlichen die Gestaltung und Beurkundung folgender Rechtsgeschäfte:
Die notarielle Tätigkeit im Gesellschaftsrecht beinhaltet im Wesentlichen die Gestaltung und Beurkundung rechtsgeschäftlicher Erklärungen betreffend
Die notarielle Tätigkeit im Erbrecht beinhaltet im Wesentlichen die
Die notarielle Tätigkeit im Familienrecht beinhaltet im Wesentlichen die Gestaltung und Beurkundung rechtsgeschäftlicher Erklärungen betreffend
Mit einer Absage an das OLG Dresden hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit seinem Urteil vom 12.01.2022 – XII ZR 8/21 nunmehr entschieden – ...
Mehr lesenWie bereits andere Gerichte zuvor, hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm mit seinem Urteil vom 24.09.2021 (Az. 30 U 114/21) jüngst entschieden, ...
Mehr lesenUnter dem 30.10.2020 hatten wir das Urteil des 4. Zivilsenats des OLG Düsseldorf vom 26.06.2020 zu dem Az. 4 U 134/18 besprochen. Mit dem Urteil ...
Mehr lesenDer 4. Zivilsenat des OLG Düsseldorf hat in einer Entscheidung vom 26.06.2020 zu dem Az. 4 U 134/18 ein weiteres Mal entschieden, dass Ansprüche ...
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